Objektfunk - allgemein: Sichere Funkkommunikation innerhalb großer öffentlicher Gebäude, wie Konferenzzentren, Einkaufszentren, Bahnhöfen, Tunnel usw., gilt als eine vorbeugende, gesetzlich geregelte Brandschutzmaßnahme. |
Daher sind die Eigentümer bzw. die Betreiber dieser Objekte verpflichtet, den Feuerwehren dort Funkkommunikation zu ermöglichen und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ein BOS Gebäudefunksystem sorgt dafür, dass sich die Helfer jederzeit und überall auf ihre Funkgeräte verlassen können. In vielen deutschen Städten und Gemeinden sind solche BOS Gebäudefunkanlagen bzw. Gebäudefunksysteme bereits für alle Gebäude mit Publikumsverkehr empfohlen oder vorgeschrieben. Darüber hinaus haben sich zahlreiche Betreiber von Messehallen, Pflegeheimen, Bahnhöfen und Krankenhäuser freiwillig für diese Investition in die Sicherheit entschieden. |
Ansprechpartner :
Technischer Bereich
& Termine :
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0171-7335555 oder
040-64 63 32 30
Kaufmännischer Bereich
& Vertrieb :
Kai Jacobsen
0171-4 475 476 oder
04858-1875-011