Zulassung HWK

Unser Arbeitsgebiet / Tätigkeit
liegt im Bereich des Informationstechniker Handwerks.

Das Informationstechnikerhandwerk, ist ein zulassungspflichtiges Handwerk, nach Anlage A der Handwerksordnung. Um dieses Handwerk auszuüben, benötigt der Betrieb einen Meister.

Aufgrund der mehr als 20-jährigen Berufserfahrung von Herrn Andree Ehlers hat uns die Handwerkskammer eine Ausnahmegenehmigung, zum Führen des Betriebes erteilt. Herr Ehlers ist in der Handwerksrolle Schleswig-Holstein – gleichberechtigt zum Meister – eingetragen.

Diese Sondergenehmigung würdigt die Ausbildung und Erfahrung von Herrn Ehlers.

Versicherung

Auch dem besten Mitarbeiter kann einmal ein Missgeschick passieren.
Damit dieser Fehler nicht auch gleich zu einem finanziellen Schaden wird, haben wir eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen die Sie und uns schützt.
Die Versicherungssumme beläuft sich auf 6.000.000 Euro und ist deutlich höher als gesetzlich vorgeschrieben.

Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

G41: Arbeitsmedizinische Untersuchungen für Arbeiten mit Absturzgefahr

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G 41 sind Gesundheitschecks zur Tauglichkeit bei Arbeiten mit Absturzgefahr.

Diese betreffen z. B. Anwender von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz (–> G41),
Anwender der Seilzugangs- und Positionierungstechnik (Industriekletterer) (–> G41).

Diese Untersuchung (zum Schutz unserer Mitarbeiter) werden im regelmäßigem Turnus entsprechend der Vorgabe durch die Berufsgenossenschaft angeboten.

Professioneller Brandschutz

Wir verwenden nur geprüfte Brandschutzsysteme der Fa. Würth. Diese dürfen nur von intensiv geschulten Mitarbeitern eingesetzt und verarbeitet werden.

Alle eingebauten System erhalten Kennzeichnungsschilder vor Ort. Selbstverständlich werden Übereinstimmungserklärungen für den Auftraggeber ausgestellt und die Arbeiten fachgerecht dokumentiert.

Im Dezember 2016 hat Andre Grenz erfolgreich die Prüfung zum Zertifizierten Brandschutztechniker bestanden.

Ersthelfer

Betriebliche Ersthelfer auf Baustellen

Alle Mitarbeiter haben einen Lehrgang „Erste Hilfe Lehrgang für alle Lebenslagen“ erfolgreich abgeschlossen. Zur Auffrischung wird dieser alle zwei Jahre wiederholt. Der Lehrgang hat Kenntnisse und Fähigkeiten geschult, um bei nahezu jedem Notfall in Beruf und Freizeit richtig helfen zu können.

Der Lehrgang beinhaltet die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

zusätzliche Themengebiete:

  • Wundversorgung/ Verbände
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen
  • Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

Somit sind alle Mitarbeiter nach dem Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) und der BG UV.Vorschrift 1 geschult.
Sie erfüllen alle die Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer auf Baustellen.

Höhenarbeit

Qualifikation – Arbeiten in der Höhe

Alle unsere Mitarbeiter werden jährlich für die Arbeit an hohen und gefährlichen Arbeitsplätzen geschult.
Sowohl die richtige Anwendung und Planung aller Schutzausrüstungen, wie auch die richtigen
Rettungstechniken für den Notfall.

  • Gefahren bei Höhenarbeiten
  • Gesetzliche Vorschriften zu Gesundheit und Sicherheit, die für das jeweilige Land und den
  • Arbeitsstandard relevant sind
  • Bewertung von Gefahren und Umsetzung wirksamer Kontrollen
  • Anpassen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, Eigenschaften und Einschränkungen
  • Anforderungen an Inspektion, Pflege und Wartung von PSA gegen Absturz
  • Rückhalte-, Positionierungs- und Absturzsicherungssysteme
  • Auswahl und Prüfung von Anschlagpunkten
  • Benutzung von Steigschutzsystemen gemäß EN 353-1
  • Benutzung von Leitern unter Einsatz der PSAgA
  • Einsatz und Verwendung von Höhensicherungsgeräten
  • Benutzung von mitlaufenden Auffanggeräten an beweglicher Führung
  • Gefahren, Ursachen und Behandlung des möglichen Hängetraumas
  • Planung und Maßnahmen bei Notfällen
  • Rettungstechniken
  • Arten, Anwendung und Grenzen von Rettungsgeräten mit und ohne Hubfunktion
  • Verschiedene Rettungsverfahren und Abläufe, aktive und passive Rettung, Hängeentlastung

Normen
BGR/ GUV-1 198, BGV A-1, BGR 148, BGR 203, BGI 657, BGI 515, BGI 521, BGI/GVU-1 8699, BGR GUV-R 199
und weitere Normen und Vorschriften.

Objektfunk – allgemein

Sichere Funkkommunikation innerhalb großer öffentlicher Gebäude, wie Konferenzzentren, Einkaufszentren, Bahnhöfen, Tunnel usw., gilt als eine vorbeugende, gesetzlich geregelte Brandschutzmaßnahme.

Daher sind die Eigentümer bzw. die Betreiber dieser Objekte verpflichtet, den Feuerwehren dort Funkkommunikation zu ermöglichen und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ein BOS Gebäudefunksystem sorgt dafür, dass sich die Einsatzkräfte jederzeit und überall auf ihre Funkgeräte verlassen können. In vielen deutschen Städten und Gemeinden sind solche BOS Gebäudefunkanlagen bzw. Gebäudefunksysteme bereits für alle Gebäude mit Publikumsverkehr empfohlen oder vorgeschrieben. Darüber hinaus haben sich zahlreiche Betreiber von Messehallen, Pflegeheimen, Bahnhöfen und Krankenhäuser freiwillig für diese Investition in die Sicherheit entschieden.
BOS Gebäudefunk ist zugelassen für den Funkverkehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Je nach Bedarf wird es um weitere frei abstrahlende Antennen ergänzt. Das Herzstück (Systemtechnik) steht in einem separaten Raum. Von dort gehen die abstrahlenden Antennenkabel (Schlitzkabel) in redundanter Verlegeweise (Schleifen) durch das Gebäude. Die Leitungen sind mit einer halogenfreien und raucharmen Mantelausführung versehen.

Mobilfunk

Ob Privat oder Firmenkunde, bei uns erhalten Sie die individuelle Beratung wie Sie sie erwarten. Keine Standard-Tarife von der Stange.

Unsere Stärke liegt in der individuellen Analyse ohne Zeitdruck.

Seit 1994 betreut Herr Jacobsen Mobilfunkkunden. Diese Erfahrung (von über 26 Jahre) steht für Qualität, welche ein Discounter nicht bieten kann.

Individuelle Analyse ihres pers. Nutzungsverhaltens oder das Ihrer Mitarbeiter spart langfristig Kosten.

Sprechen Sie uns an.
Persönlicher Service und Individuelle Beratung – das können und machen wir, versprochen !!

Mastbau & Revision

Euromast
Kompletter Service von der Planung über Statik bis zum Aufbau.

Alles aus einer Hand mit der bewährten Qualität eines großen Mast-Herstellers.
Durchführung von Mastrevisionen inklusive vollständiger und ausführlicher Dokumentationen.
Protokolle und Bildern in digitaler Form.

  • Kostenschätzung
  • Angebotsausarbeitung
  • Projektleitung
  • Statische Berechnung
  • Ausführungsplanung
  • Werkstattzeichnungen mit Stücklisten
  • Baustellenleitung und Überwachung
  • Montage und Transport
  • Abnahme

Antennenbau

Die Installation von Antennenanlagen sowohl auf Dächern oder an Hauswänden ist problemlos möglich. Antennenanlagen für BOS / Feuerwehr als auch für die GSM Netzbetreiber werden von uns aufgebaut. Die Erfahrung aus vielen Projekten, im gesamten Bundesgebiet, ermöglichen es unseren Teams auch schwierige Aufgaben erfolgreich zu erledigen. Hierbei hilft uns unsere Spezialausrüstung um auch kniffelige Projekte erfolgreich zu realisieren.