Bedienerausweis Hebebühnen

Qualifikation: Bediener von Hubarbeitsbühnen

Alle unsere Mitarbeiter haben erfolgreich an einem Tagesseminar zur fachgerechten Bedienung von Hubtechnik teilgenommen und verfügen über den entsprechenden Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen.

Die Qualifikation entspricht den Anforderungen der IPAF / Systemcard Bescheinigung und umfasst die sichere Handhabung von sowohl Elektro- als auch Dieselfahrzeugen.

Schwerpunkte der Ausbildung:

  • Technik: Antriebsarten, Ausrüstung, Steuerungssysteme und Tragfähigkeit.
  • Sicherheit: Jährliche Wiederholungsschulungen zur Auffrischung der Kenntnisse.

Erfüllte gesetzliche Grundlagen (Auszug):

  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV)
  • § 12 und § 14 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • § 6 Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV)
  • § 81 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) und DGUV Regel 100-500 (ehemals GUV 1.1)