Qualifikation: Bediener von Hubarbeitsbühnen
Alle unsere Mitarbeiter haben erfolgreich an einem Tagesseminar zur fachgerechten Bedienung von Hubtechnik teilgenommen und verfügen über den entsprechenden Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen.
Die Qualifikation entspricht den Anforderungen der IPAF / Systemcard Bescheinigung und umfasst die sichere Handhabung von sowohl Elektro- als auch Dieselfahrzeugen.
Schwerpunkte der Ausbildung:
- Technik: Antriebsarten, Ausrüstung, Steuerungssysteme und Tragfähigkeit.
- Sicherheit: Jährliche Wiederholungsschulungen zur Auffrischung der Kenntnisse.
Erfüllte gesetzliche Grundlagen (Auszug):
- § 9 Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV)
- § 12 und § 14 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 6 Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV)
- § 81 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) und DGUV Regel 100-500 (ehemals GUV 1.1)