Objektfunk – allgemein

Sichere Funkkommunikation innerhalb großer öffentlicher Gebäude, wie Konferenzzentren, Einkaufszentren, Bahnhöfen, Tunnel usw., gilt als eine vorbeugende, gesetzlich geregelte Brandschutzmaßnahme.

Daher sind die Eigentümer bzw. die Betreiber dieser Objekte verpflichtet, den Feuerwehren dort Funkkommunikation zu ermöglichen und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ein BOS Gebäudefunksystem sorgt dafür, dass sich die Einsatzkräfte jederzeit und überall auf ihre Funkgeräte verlassen können. In vielen deutschen Städten und Gemeinden sind solche BOS Gebäudefunkanlagen bzw. Gebäudefunksysteme bereits für alle Gebäude mit Publikumsverkehr empfohlen oder vorgeschrieben. Darüber hinaus haben sich zahlreiche Betreiber von Messehallen, Pflegeheimen, Bahnhöfen und Krankenhäuser freiwillig für diese Investition in die Sicherheit entschieden.
BOS Gebäudefunk ist zugelassen für den Funkverkehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Je nach Bedarf wird es um weitere frei abstrahlende Antennen ergänzt. Das Herzstück (Systemtechnik) steht in einem separaten Raum. Von dort gehen die abstrahlenden Antennenkabel (Schlitzkabel) in redundanter Verlegeweise (Schleifen) durch das Gebäude. Die Leitungen sind mit einer halogenfreien und raucharmen Mantelausführung versehen.