Zulassung HWK

Unser Arbeitsgebiet / Tätigkeit
liegt im Bereich des Informationstechniker Handwerks.

Das Informationstechnikerhandwerk, ist ein zulassungspflichtiges Handwerk, nach Anlage A der Handwerksordnung. Um dieses Handwerk auszuüben, benötigt der Betrieb einen Meister.

Aufgrund der mehr als 20-jährigen Berufserfahrung von Herrn Andree Ehlers hat uns die Handwerkskammer eine Ausnahmegenehmigung, zum Führen des Betriebes erteilt. Herr Ehlers ist in der Handwerksrolle Schleswig-Holstein – gleichberechtigt zum Meister – eingetragen.

Diese Sondergenehmigung würdigt die Ausbildung und Erfahrung von Herrn Ehlers.